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Landesverband Schleswig-Holstein |
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Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung der DSTG Die DSTG bietet allen Mitgliedern als kostenlose Leistung eine Freizeit-GruppenUnfallversicherung. Die Versicherung umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte. Die Versicherungsleistung umfasst: 2. Invaliditätsentschädigung 3. Unfall-Krankenhaustagegeld Die Versicherungsschutz erlischt zum nächsten Monatsersten, wenn der Versicherte aus der DSTG ausscheidet, oder wenn der Versicherte nicht mehr gegen Arbeitsunfälle durch eine Berufsgenossenschaft versichert ist oder keinen Anspruch mehr auf Unfallführsorge nach beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften hat, ausgenommen Ruheständler und Rentner. Was ist im Schadensfall zu tun? Außerberufliche Unfälle, die sich während der Freizeit ereignen sind unverzüglich dem Ortsverband anzuzeigen. Dort erhalten Sie die erforderliche Schadensanzeige, die mit einer Bestätigung der Mitgliedschaft unmittelbar an die DSTG-Bundesgeschäftstelle weiterzuleiten ist. Anschrift: Bei Todesfall in Folge eines außerberuflichen Unfalls ist neben der Schadensanzeige eine Sterbeurkunde beizufügen. Eine Invalidität als außerberufliche Unfallfolge muss innerhalb eines Jahres eingetreten sein und muss spätestens vor Ablauf der Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt werden. Der Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld muss mit einer Bescheinigung des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses, aus der der Grund und Dauer der stationären Behandlung hervorgeht, belegt sein. Auszug aus dem Versicherungsvertrag |
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